So das Thema der „hart aber fair“ Sendung vom 10.12.2008.
Extremst bedeutungsgeschwängert stellte Plasberg am Ende seiner Sendung die Frage, wie denn der Wortlaut von „Artikel 1 Grundgesetz“ lauten würde.
Und meinte dann, altklug auf seinen Monitor schauend:
Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Dabei verkennt dieser……
……Moderator (MOMENT: siebzehn Semester??? 8,5 Jahre Uni und keinen Abschluss???) aber, dass er damit lediglich Artikel 1 Absatz 1 GG zitiert hat. Dieser bedeutende Artikel hat jedoch insgesamt 3 Absätze.
Daher hier mein persönlicher Faktencheck für den Herrn Plasberg, der sich ja so gern mit Fakten befasst.
Artikel 1
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
Plasberg, setzen, sechs! Du Nix verstehen, nix lernen. Daher Exmatrikulation nach dem 17. Semester! MfG, Dekan, Uni Köln.
Schwach, und sowas vom „Ersten Deutschen Fernsehen“.